Q&A: Was macht der Vermieter wenn sein Mieter einfach so verschwindet?

Frage von El Lobo Azul: Was macht der Vermieter wenn sein Mieter einfach so verschwindet?
Was kann noch ein Vermieter machen, wenn sein Mieter sang- und klanglos über Nacht verschwindet, seine Sachen in der Mietwohnung zurückläßt und die Mietzahlungen einstellt?

Beste Antwort:

Answer by Schatz
Das ist eine Horrorvorstellung für jeden Vermieter, weil er meist auf den Kosten sitzen bleibt.

@bigonkel: Was Du schreibst, ist völlig korrekt. Aber in der Realität sieht es doch meist so aus, dass die Mietnomaden finanzielle Probleme haben und die offenen Beträge niemals aufbringen können. Ehe es zu einer Zwangsräumung kommt, vergehen viele Monate, weil alle bürokratischen Wege eingehalten werden müssen. Dazu kommt dann noch, dass der Vermieter die Miete für die ganze Zeit einbüßt.

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7 Kommentare bisher

  1. Tessa-Lo Nicky am 20.01.2012

    Er lässt ihn polizeilich suchen. Natürlich gibts keine Garantie dass er gefunden wird, seine Sachen räumt oder zahlt. Das ist wirklich großes Pech für den Vermieter, die Sachen einfach zum Sperrmüll geben darf er ja auch nicht so einfach. Ein klassischer Fall von DUMM GELAUFEN :(

  2. Dominator am 20.01.2012

    Sei froh das Du so eine Heini los bist

  3. bigonkel am 20.01.2012

    Zahlt der Mieter nicht, ist er verpflichtet, die Wohnung nach Ablauf der Kündigungsfrist zu räumen. Tut er dies nicht, muss der Vermieter vor Gericht ein vollstreckbares Räumungsurteil erwirken, was jedoch 6 – 9 Monate dauern kann. Nach Zustellung der Klage hat der Mieter noch 2 Monate Zeit, die ausstehende Miete zu entrichten und die fristlose Kündigung außer Kraft zu setzen. Eine fristgerechte Kündigung wird dadurch aber nicht aufgehoben.
    Die Aufhebung der fristlosen Kündigung durch Zahlung gilt aber nur ein Mal. Stellt der Mieter innerhalb von 2 Jahren erneut seine Zahlungen ein und kündigt der Vermieter wieder fristlos, bleibt der Räumungsanspruch des Vermieters dann auch bei einer Zahlung bestehen.
    Räumt der Mieter die Wohnung nicht freiwillig, so muss der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung vornehmen. Bis dahin können allerdings weitere Monate vergehen. Der Mieter kann trotz seiner Mietrückstände vor Gericht sogar eine Räumungsfrist von bis zu einem Jahr beantragen, sofern gewichtige Gründe dafür vorliegen. Deshalb sollten auch die zukünftig ausfallenden Mietzahlungen in die Klageschrift aufgenommen werden.

    http://www.software24.com/blog/mietnomaden-tipps-fur-vermieter/
    http://www.mietnomaden.net/PagEd-index-topic_id-0-page_id-5.html

  4. el realizador de sus sueños am 20.01.2012

    meistens bleibt der Schaden auf dem Vermieter hängen, da solche Mieter mit allen Wassern gewaschen sind.
    Heute glaube ich gibt es ein Bericht darüber im Kabel1 Magazin um 2215
    Wie ein Antworter schreibt, muss der Vermieter Räumungsklage anstrengen. Er kann einen Titel vollstrecken, wobei die Vollstreckung fast immer fruchtlos bleibt, da solche Mieter meistens schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Da solche Wohnungen oft zugemüllt sind ,kommen auf den Vermieter auch Entsorgungskosten und Renovierungskosten zu.
    Ein Mieter sollte aber aus eigenem Interesse solchen Zustand abwenden.
    Bei Mietschulden kann die ARGE helfen.
    mfg

  5. ornellamuti45 am 20.01.2012

    Er kann nur noch von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen, wenn er keine Möglichkeit hat, den Mieter aufzutreiben, und ihm eine Frist zur Zahlung zu setzen. Da jedoch zu vermuten ist, dass es sich bei den Sachen eher um Dinge von geringem Wert handelt, dürfte die Veräußerung, zu derer ein Vermieter berechtigt ist, um seine Ansprüche zu befriedigen, auch nicht viel bringen. Im Zweifel sollte er einen Anwalt aufsuchen, der ihn genau über seine Rechte aufklären kann. Es ist aber zu erwarten, dass er auf sämtlichen Kosten sitzenbleiben wird.

  6. Mutter Schagalla am 20.01.2012

    Er kann mit Ablauf des Mietvertrages über den Wohnraum verfügen. Über die fälligen Arbeiten sollte er buchführen und ggf. geltend machen

  7. Sprendlinger am 20.01.2012

    Er muss gesucht werden. Auch eine ist nur erfolgreich, wenn die neue Adresse bekannt ist. Sonst ist und bleibt es Einbruch, wenn man einfach in die Wohnung geht.

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