Frage von sally11: Mieter zahlt nicht und meldet sich nicht,wann und wie darf Vermieter wohnung wieder betreten.?
In meiner vorherigen Frage habe ich ausführlich meine Erfahrungen mit einem Mietnomaden geschildert. Die Wohnung habe ich nach langer Zeit wo der Mieter sich nicht mehr gemeldet hatte und auf anrufen und klingeln nicht reagiert hat mit meinem Schlüssel geöffnet und mich damit aber strafbar gemacht. Aber irgendwann muß doch was passieren wann und wie und unter welchen umständen komme ich wieder in die wohnung wenn der Mieter über alle Berge ist.
Muß ich das zusammen mit der polizei machen oder geht das auch mit jemand anderem als Zeugen.
Und was erzähle ich jetzt der Polizei wo ich schon in der Wohnung drinn war und sie von allem Unrat befreit habe und sauber gemacht habe. Ich möchte ja gerne Anzeige erstatten wegen der fehlenden Miete und den Renovierungskosten.
Heißt GV hier gesetzesvertreter oder Gerichtsvollzieher ?Sorry das ich so dumm frage . Bei Gesetzesvertreter wäre das nur mit einem Polizist oder noch jemand anders möglich?
Beste Antwort:
Answer by Held_einer_Region
Also das erste was du machen solltest ist natürlich eine schriftliche fristlose Kündigung. Wenn du keine Rückmeldung vom Mieter bekommst musst du ihn rausklagen. Nach geraumer Zeit und Kosten darfst du dann die Wohnung nach verstreichen einer Frist von einem GV öffnen und räumen lassen (du gehst natürlich in Vorkasse musst eventuell sogar die Möbel auf deine Kosten einlagern). Bei allen anderem bringst du dich selber in Schwierigkeiten…
“Ich möchte ja gerne Anzeige erstatten wegen der fehlenden Miete und den Renovierungskosten.”
Wie willst du das denn anstellen? So traurig es ist, was der Mieter macht ist keine Straftat und du kannst ihn maximal zivilrechtlich belangen, wobei du natürlich eine Menge Kosten haben wirst die du wahrscheinlich nie wieder siehst. Wenn du zur Polizei gehst werden die dich auslachen (das meine ich echt ernst)! Dein Weg führt zum Rechtsanwalt, aber selbst den würde ich mir sparen…
Nimm es bitte nicht persönlich aber ich empfehle dir in Zukunft für alle Mietangelegenheiten einen guten rechtlichen Beistand (also bevor du irgendwelche “Hau-Ruck-Aktionen” vollziehst), wenn dein ehemaliger Mieter will kann er dich nach deinem Vorgehen echt fertig machen. Er wird es zwecks mangelnder Sachkenntnis zwar nicht tun, aber wenn er wollte sehe ich echt schwarz für dich…
EDIT:
GV heisst Gerichtsvollzieher (aber bei der Wohungsöffnung durch diesen ist die Polizei ohnehin immer dabei)
Wenn du dich in Zukunft gegen solche Mietnomaden durchsetzen willst, wechsel unter Zeugen die Schlösser aus und mach von deinem Vermieterpfandrecht gebrauch. Mach dies aber bitte in Abstimmung mit deinem Anwalt. Dann ist erstmal dein Mieter am Zug, meistens suchen die Leute dann freiwillig das weite weil sie gar keine Möglichkeiten haben dir etwas entgegen zu setzen.
Was für Vermieter eine ganz gute Sache ist, ist der Haus- und Grundbesitzer Verein, solltest du dir mal durch den Kopf gehen lassen…
Ich finde immernoch lustig das Leute etwas von Anzeige erstatten schreiben, liebe Leute DAS GEHT NICHT! Auch wenn es noch so ärgerlich und ungerecht ist, es ist keine Straftat!!!
EDIT II:
Habe nochmal recherchiert und rausgefunden das es das Wort “Mietbetrug” anscheinend gibt, aber damit nicht ein Betrug im Sinne einer Straftat gemeint ist. Aus persönlicher Erfahrung meine ich nämlich das es sowas als Straftatbestand nicht gibt. Wenn jemand anderer Meinung ist soll er das hier bitte erläutern…
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